Sicher. Bei Beidem! Nur ich kenne ja dann durch Lischie das Prozedere. Als Tierhalter ist man zuersteinmal verschuldensunabhängig verpflichtet für den Schaden aufzukommen. Klar wird geschaut ob das verhalten des geschädigten kausal war. Aber zuerst ist man dann erstmal selbst in der Pflicht. Und Gerichte können sehr unterschiedlich urteilen. Hat man ja bei mir Lischie und den versteckt angeleinten Terrier gesehen. 1. Instanz ich werde komplett frei gesprochen. 2. Instanz "50:50",da aber mit Anwaltskosten und Zinsen und ich bin beim vollen geforderten Betrag.... -.-
Sollte man sich also wirklich gut überlegen inwieweit man eine Beschädigung bishin Tötung des anderen Hundes durch sein Hund in Kauf nimmt. Interessanterweise wird das ganze ja umgedreht durch Jedermannsrechte bzw den jetzt in die Öffentlichkeit getretenen Fall am OLG,wo sich gegen ein freilaufenden Hund seitens eines Hundebesitzers gewehrt wurde. Der Mensch wiederum darf also beschädigen. Dort gelten einfach seine jedermannsrechte-in dem Fall dann wohl zumeist der rechtfertigende Notstand. Der Hund hat diese rechte nicht und gilt allein per Existenz als Risiko......für welches der Halter grundsätzlich haftet.