Vandalismus in der Nacht und ein Schäfertier in Aktion

  • Hi,


    abschließend dazu: Alles gut, solange es gut geht, keine Frage. Im Endeffekt war das ja hier der Fall, auch wenn die Täter nicht geschnappt wurden und nun vielleicht irgendwo anders randalieren. Mir wäre, grad für den Hund, das Risiko zu groß (zB könnten die ja auf die Idee kommen, dem "blöden Köter", der sie verjagt hat, nachträglich eins auszuwischen durch Giftköder oä), aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Nachschauen ist auch nicht dasselbe wie direkt eingreifen. Man könnte nachschauen, den Hund an der Leine haben und, so es geboten ist, die Polizei informieren (hat ja jeder ein handy heute).


    Liebe Grüße

    Lupus

  • Es hört scih vielleicht deppert an, aber der Nachbar war eher froh das die abgehauen sind und nicht gefasst. So zahlt die Versicherung, sonst müsste er es von den Tätern bezahlt bekommen, was wenn die "kein Geld" hätten?

    Ja, wir wussten nicht was los war, es war nicht sichtbar aus unseren Fenstern, mein Freund hatte zwar vermutet das ein Auto dran ist, es aber mir gegenüber nicht geäußert, es lief alles wirklich schnell ab.

    Ich wäre mit angeleinten Gin rausgekommen (falls überhaupt). Zur Verteidigung von meinem Freund, Gin IST abrufbar. Das meine ich wirklich. Mein Freund hat viel mehr Vertrauen in Gin als ich irgendwie, komischerweise hat ihn der Hund nie enttäuscht.

    Ich glaube eher auch nicht, dass der mit Absicht rausgegangen ist: jetzt gibts "Dresche", sondern "was ist da los"

    Zugegegeben, würden wir einen Hund haben, der ärger drauf ist, würde man auch in solcher Situation mehr Vorsicht von Haus aus walten lassen.

    Gin ist zu den Menschen harmlos.

  • Vergiften könnte man meine Hunde auch im Vorfeld. Ich wohne ziemlich einsam, und der Gedanke einen Hund vor einem geplanten Einbruch aus dem Weg zu räumen liegt vermutlich gar nicht so fern. Da ich aber nicht nur einen, sondern vier Hunde habe, die sich im Ernstfall auch durchaus aggressiv zeigen (wie ich bisher nicht nur einmal erleben durfte), dürfte das aber ein schwer zu kalkulierendes Risiko sein. Zumal sich derart organisierte Trupps auch etwas mit Hunden auskennen und wissen bei welchen Rassen was funktionieren könnte und was nicht. Frau Spitz z.B. wird nix Fressen, so lange sie irgend etwas auf dem Radar hat was mit fremden Leuten zu nächtlicher Stunde zu tun hat.


    Zudem grenzt das Grundstück, auf dem meine Hunde laufen können, an keiner Seite an öffentlich zugängliches Gebiet. Sondern ist rundherum umgeben von Privatgelände.

  • ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, ich habe das auch schon mal irgendwo gelesen das Einbrecher Gebäude/Häuser/Wohnungen mit Hunden eher meiden.


    Warum ein unnötiges Risiko eingehen wenn es viel leichtere Objekte zum einbrechen gibt. Da müsste man ja schon was sehr wertvolles im Haus haben damit die sich die Mühe machen Gitfköder zu besorgen oder ähnliches.


    Da glaube ich ist die Gefahr weitaus größer das irgend ein Hunde Hasser oder Spinner was in den Garten wirft als das Diebesbanden gezielt Hunde ausschalten


    Die Polizei in Deutschland ist doch oft mittlerweile keine große Hilfe mehr bzw so in ihrem Handeln eingeschränkt, die dürfen ja gar nichts mehr das man sich darauf nicht verlassen sollte.

    Natürlich muss man sie rufen schon vom Gesetz her da Selbstjustiz verboten ist das war aber auch schon der einzige Grund


    Der Rechtsstaat in Deutschland ist völlig hinüber.

  • Nanaaaaa....schlussendlich ist hier viel Spekulation im Gespräch. Hätte und Wenn und Wäre.... Solche Situation,das geht selsbt mir manchmal so an der Tür (wobei von mir verlangt wird überlegt zu handeln),sind oft geprägt von impulsivem Handeln. Das weis übrigens auch der gescholtene Rechtsstaat. Man kann in solchen Situationen weder ein vorrausschauendes handeln noch ein stets richtiges Handeln erwarten. Letzteres schonmal nicht ,weil in einer Situation die ja gerade von vielen Unbekannten geprägt wird,niemand vorhersagen wird was passieren wird. Vielleicht spricht sich´s herum. Vielleicht bereiten sich betreffende Leute das nächste mal auch nur besser vor. Was zu einer Gegenwehr mit Messer,Zwille,Spray oder vorsorglich Köder enden könnte. Mal nebenher erwähnt: Viele verstehen den Rechtsstaat nicht wirklich. Rechtsstaat bedeutet das JEDER-also selbst der Krimenelle- seine Rechte wahren darf. Das wiederum bedeutet das auch der Kriminelle Gesetze übertreten darf (zum Beispiel Körperverletzung,Sachbeschädigung) um seine eigenen Rechtsgüter (zum Beispiel seine körperliche Unversertheit) zu schützen. SELBST DANN,wenn dieser gerade auf frischer Tat geschnappt wird. Die Bewertung inwieweit diese Gesetzesübertretung auch wirklich gerechtfertigt war und inwieweit das verhalten desjenigen kausal war für das Verhalten der Anderen,obliegt Einzelfall für Einzelfall (leider wird viel zu oft geschaut wie andere Gerichte bei anderen Fällen entschieden haben) den Gerichten.


    Insofern ist Lupus gar nicht so fern wenn er sagt,das eine Sachbeschädigung keinen blauen Fleck wert wäre. Denn im Normalfall geht die körperliche Unversertheit durchaus über materiellen verlust. Trotzdem darf man aber materiellen Verlust auch mit körperlicher Gewalt verhindern. Widersprüchlich? Nur auf dem ersten Blick. Das Zauberwort heißt: Verhältnissmäßigkeit.

    In diesem Fall hier war doch alles verhältnissmäßig. Selbst ein Biß von Gin würde wohl darunter gezählt werden-abhängig davon wieder,wie es dazu kam (Hund gehetzt?Und wenn warum?). Sollten aber 4 DSH einen Einbrecher-der erstmal nur eingebrochen ist- zerfetzen,gäbs schon ordentlich Probleme. Sollte sich dann herausstellen das die Hunde nicht zufällig anw4esend waren,sondern extra herausgelassen worden,oder gar hingeschickt worden sind,könnte schnell auf gefährliche Körperverletzung,gegebenenfalls mit schwerer Körperverletzung,oder gar fahrlässige Tötung oder noch mehr plädiert werden. So unterschiedlich kann das gesehen werden.


    Das nächste Mal einfach den Hund an der Leine lassen-auch das wirkt und senkt das Risiko das der Hund alleine entscheidungen trifft (es gibt da übrigens auch "Täterverkennung"/"Zielverkennung"-daher ist lange Flucht verboten- beim Hund!),während jemand anderes die Polizei ruft. Bestenfalls eigentlich in Abstand vom Hundefüher-wennn vom Haus aus keine Sicht besteht. Das wirkt doppelt auf die Täter und man hat auch gleich einen Zeugen.


    PS.:Ja,Lupus erwähnte richtiger Weise das man einen UNBEKANNTEN (!!) Täter auf FRISCHER TAT und/oder BEI FLUCHTGEFAHR festsetzen,also der Freiheit BIS ZUM EINTREFFEN DER POLIZEI b.z.w. Organen mit hoheitlichen Rechten ,berauben darf. ABer auch hier gilt das a) die Voraussetzungen gegeben sein müssen und b) wenngleich die Gerichte die Freiheitsberaubung, wenn gerechtfertigt, nicht bestrafen werden,kann (und wird meistens auch) aber gerade der Versuch einer Freiheitsberaubung am Täter jenen veranlassen sich gewalttätig zu wehren.


    Einfach beim nächsten Mal bissl im Hinterkopf behalten und gut ist. Alles andere kann man eh nciht wissentlich beeinflussen.