Ex-Besitzer will Hund sehen

  • Hallo,

    zunächst mal sind Besitzer und Eigentümer zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Wenn Du ein Haus/Wohnug mietest bist du der Besitzer des Hauses/der Wohnung. Gehören kann sie jemand anderem.Das ist der Eigentümer.

    Sind die Eigentumsverhältnisse an dem Hund geklärt? Gibt es einen Vertrag oder sonstige Papiere die bestätigen das Du der Eigentümer bist?

    War der Bruder überhaupt berechtigt den Hund abzugeben oder sollte er vielleicht während des KH-Aufenthalts auf ihn aufpassen? Ich gehe mal davon aus das Du den Hund rechtmäßig übernommen hast. Von daher kannst Du entscheiden ob und wen Du zum Hund läßt.Ich persönlich würde es nicht zulassen da Du den Hund vom Bruder erhalten hast und den Ex-Eigentümer nichtmal persönlich kennst.


    Gruss Jogy

  • ich schliesse mich der allgemeinen Meinung an: kein Besuch (evtl. nach einem Jahr)

    es ist manchmal sehr schwer tacheles zu reden, also eine klare Ansage zu machen - denn eine klare Meinung hast du ja - nur wie sag ich es ihm ohne ihn zu verletzen? das ist doch mehr das Problem!?

    kann gut mitfühlen, daß dies schwer ist

    evtl. kennst du ja jemand, der dieses Gespräch für dich führt, so daß es keine Mißverständnisse mehr gibt

  • Ich schließe mich der allgemeinen Meinung an, denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein Hin und her nicht gut für den Hund ist. Unser erster Rüde gehörte einem Italiener bei uns im Ort. Er wurde schwer krank und musste ins Pflegeheim. Die Frau hatte keine Zeit für den Hund, der wurde morgens um 6 in den vom Haus entfernten Garten gebracht und bis 9 Uhr abends war er sich dort selbst überlassen. Wir begannen, mit Einverständnis der Halterin, mittags mit ihm zu laufen. Mehrfach holten wir ihn zu uns, weil es Nacht wurde, schwer gewitterte (er hatte davor panische Angst) oder extrem kalt wurde (er war schon älter und hatte Arthrose), was für die Halterin okay war. Dann blieb der Hund während des Urlaubs bei uns. Als die Halterin zurück war, wollte der Hund nicht mehr zu ihr, bekam Durchfall. Es war schlimm. Sie war trotzdem nicht bereit, den Hund abzugeben. Erst nachdem der Druck zu groß war, weil Nachbarn sich morgens über das stundenlange Jaulen beim Ordnungsamt beschweren wollten, sie kaum noch Geld für Medikamente hatte (wir hatten uns schon daran beteiligt) und ihr Sohn ihr zugeredet hatte, gab sie uns den Hund gänzlich. Ab da ging es ihm besser.

    In der Tierklinik sind Besuche übrigens auch nicht erwünscht, da Hunde danach zu durcheinander sind.

    Appelliere an das Verständnis des EX-Halters, dass es dem Hund so besser geht. Fotos ab und zu, wo zu sehen ist, wie gut es dem Hund geht, müssen ausreichen.

  • Asnea ich habe keinen Vertrag. Nur die Impfpässe und Steuermarke sowie eine alte Arzttrechnung, damit meine Tierärztin wusste, was vorher geschehen ist. Der Bruder wollte aber unbedingt, dass ich ihm auf einen Zettel versichere, dass ich Rocky jetzt übernehme und alle notwendigen medizinischen Anliegen erledige. Ich warte jetzt erstmal ab wann sich der Besitzer wieder meldet und erkläre ihm dann, dass es für Rocky besser wäre, wenn mehr Zeit vergeht bis er ihn wieder sieht. Bin gespannt welche Reaktion daraufhin kommt. Eigentlich wirkt er ja ziemlich gleichgültig..

  • Hast du wenigstens eine Kopie/ Foto von dem Zettel?

    Ich würde versuchen im Nachhinein doch noch einen Übernahmevertrag zu machen. Dann hast du die Sicherheit das nicht irgendwann der Besitzer erscheint und seinen Hund zurück will.

    Ist alles schon vorgekommen, bei einer Bekannten. Übernahme eines älteren Hundes aus der Nachbarschaft. Als die Vorbesitzerin ihren Hund in immer besserem Zustand sah wollte sie ihn zurück. Klar, die Tierarztkosten hat sie ja auch nicht gehabt.

    Es hat viel Ärger gegeben und musste per Anwalt geklärt werden.


    LG Terrortöle

  • Das ist schlecht das du keinen Vertrag hast. Hole dir diesen unbedingt noch. Wenn er seinen Hund zurück will steht dir ärger ins Haus. Ohne Vertrag hast du nichts in der Hand.

  • Zum Abgabegrund: Es kann durchaus sein dass sich in so einem Fall manchmal widersprochen wird. Wenn der Hundehalter erst die Diagnose erhält dass sofort operiert werden muss, kann es durchaus sein dass er bei einer weiteren Untersuchung erfährt "Nö, jetzt erst mal doch nicht. Später vielleicht...". Und es ist auch möglich dass ein Hund z.B. aufgrund von Schwerhörigkeit/Taubheit nicht mehr optimal in sein Umfeld passt. Und dann nicht mal einfach so für mehrere Wochen (Krankenhausaufenthalt und anschließend Reha) "nebenbei" z.B. vom Bruder etc. betreut werden kann.


    Besuch "von jetzt auf gleich" würde ich aber auch nicht akzeptieren. Ich würde darauf hinweisen dass es für den Hund besser ist wenn er sich erst einmal längere Zeit in sein neues Umfeld eingewöhnen kann. Und anschliessend ein Besuch dann längerfristig angekündigt werden sollte, damit man sich terminlich darauf einrichten kann. Ich persönlich würde mich dann auch besser fühlen wenn ich dabei dann nicht alleine wäre.