Unser Hund und seine Papiere

  • Hallo Forum Gemeinde



    Wir haben uns einen Altdeutschen Schäferhund in der nähe von Gießen gekauft.

    Die kleine ist 6 Monate alt, wohl gechipt und geimpft nun aber sind alle Unterlagen auf polnisch!..

    Haben wir irgendwie die Möglichkeit diese Papiere auf Deutsch umschreiben zu lassen?

    Erlesbar im Impfheft ist auch, das im Sept.18 die nächste Impfung ansteht.

    Kann ich mit sämtlichen Unterlagen zu einem deutschen Tierarzt gehen??


    Vielen Dank

  • Bezüglich deiner Frage kann ich dir keine helfende Antwort geben. Aber wenn es Verständlichkeitsprobleme gibt kannst du mich fragen ich kann dir das dann übersetzen.

  • Was den Impfpass betrifft: Das ist egal, Polen ist EU und damit ist er überall gültig.

    Sind die Papiere FCI-Papiere? Dann sind sie auch in Deutschland gültig. Warum dann umschreiben?

    Cuki ist gebürtig aus Polen und hat auch einen Hund mit polnischem FCI-Papieren. Sie kann euch vielleicht auch weiterhelfen.

  • Wenn die Papiere in Ordnung sind, musst du nichts umschreiben lassen.


    Der Impfpass kann in jeder Sprache ausgestellt sein, den musst du nicht umschreiben lassen, so lange es sich um den blauen Heimtierausweis handelt und die Chipnummer stimmt.

    FCI Papiere werden auch anerkannt wenn sie in einer anderen Sprache sind.

    Die meiner letzten Dobermannhündin waren auf Tschechisch.

  • Scan doch mal das, was Du an Unterlagen für Deinen Hund hast, ein und stell das hier in den Thread. Dann kann man Dir vielleicht weiterhelfen ob und welche "Papiere" Dein Hund besitzt.

  • Hi,

    Ich bin ursprünglich aus Polen und kann dir was übersetzten.

    Gin wurde auch von der Vorbesitzerin in Polen angeschafft. Ich habe von der Vorbesitzerin eine Ahnentafel. Um den Hund in deutschen oder in meinen Fall kynologischen Verband anzumelden brauchst du EXPORT FCI Papiere. Da reicht eine Ahnentafel nicht. Ich habe mich informiert, weil ich es für Gin gebraucht habe.

    Je nachdem was du für Papiere hast, kann ich dir vll sagen was zu tun ist.

    Sind das export FCI Papiere, dann kannst du die direkt an deutschen kynologischen Verband schicken ( am besten vorher anrufen! ). Dann zahlst du einen Unkostenbeitrag und dann glaube das wars.

    Sind das keine Export FCI Papiere, sondern eine Ahnentafel wie bei Gin, dann musst du zuerst mit der auszustellender Behörde von den Papieren in Polen nehme ich an bei dir in Kontakt tretten und Export FCi Papiere beantragen. In deutschen kynologischen FCI Verband kannst du einen Hund anmelden der FCI Papiere hat.

    Was den Impfpass betrifft: wenn es der EU-Impfpass ist, dann ist es kein Problem. Der ist auch mehrsprachig. Es steht auf english auch eine Beschreibung. Außerdem, die Impfnungen haben ja solche Aufkleber wo der Mittel drauf steht. Ein TA kann den Impfstoff eingeben und falls nciht gleich kennt raussuchen wofür er ist.

    Ist es kein EU-Pass, ist es auch nicht schlimm. Du gehts zu einem TA, und beantragst einen deutschen EU-Impfpass. Er kann wie gesagt anhand der Aufkleber eh erkennen welcher Impfung der Hund hat oder nicht auch wenn alles im Impfpass auf polnisch sein sollte.

    Du kannst natürlich auch den polnischen EU-Impfpass auf einen deutschen EU-Impfpass beim TA umtauschen. Wichtig ist es bei allen Varianten, dass du den alten Impfpass behälst! Vor allem wenn du ins Ausland fährst. Ich weiß nicht wieviele Jahre aber zumindest!!! 1 Jahr sollte VOR der aktuellen Impfung nachgewiesen werden das der Tollwutschutz kontinuierlich besteht. In Tschechien kontrollieren sie das zB.

  • Ist es kein EU-Pass, ist es auch nicht schlimm. Du gehts zu einem TA, und beantragst einen deutschen EU-Impfpass.

    Doch, das wäre sehr schlimm! Denn ohne EU-Heimtierausweis hätte der Hund gar nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Und jeder Tierarzt, bei dem so ein Fall vorgestellt wird, ist eigentlich verpflichtet das der zuständigen Behörde zu melden. Kommt irgendwie heraus dass er das nicht getan hat (z.B. indem er so einen Hund gegen Tollwut impft, und irgend einer seiner Kollegen bemerkt bei einer späteren Impfung dass da vorher etwas nicht stimmen kann, z.B. weil der Hund einen Chip mit polnischer Länderkennung trägt, aber seine erste T-Impfung hier in Deutschland erhalten hat), kann es passieren dass der Tierarzt die Berechtigung verliert EU-Heimtierausweise ausstellen zu dürfen. Und wer geht denn zu einem Tierarzt zum Impfen, der keine "Impfpässe" mehr ausstellen darf...?


    Die Mindeststrafe für eine Missachtung der "Verbringungsordnung" liegt bei 2500 Euro, zusätzlich wird der Hund meist zwangsweise relativ lange Zeit in Quarantäne genommen (was auch nicht gerade billig ist). Ich wäre von daher sehr vorsichtig und würde, wenn der Hund keinen EU-Heimtierausweis besitzt, erst einmal in mich gehen um zu überlegen wie man die Kuh am besten vom Eis holt. Hat der Chip des Hundes eine Länderkennung? Falls nein würde ich die bisherigen Unterlagen des Hundes zu Hause lassen, wenn ich mit ihm zum Tierarzt gehen würde, und dort sagen man hat vom Vorbesitzer halt nix bekommen diesbezüglich. Impfstatus unbekannt, man möchte einfach erst mal 'ne Tollwutimpfung (plus EU-Heimtierausweis). Und würde versuchen den bisherigen Impfstatus mit dem Vorbesitzer noch mal abzuklären (damit man jetzt nicht mehr impfen muss als unbedingt notwendig).


    Aber möglicherweise hat der Hund ja einen EU-Heimtierausweis. Dann wäre natürlich alles in Butter...