Und dann kommt ein Richter daher und sagt.... der Einbrecher hatte eine schwere Kindheit...
Nein das sagt ein Richter sicher nicht. Nicht zuletzt deshalb weil du darüber gar nichts wissen kannst. In solchen Fällen gehts schlichtweg um eine Rechtsgüterabwägung und die Prüfung der angewandten Mittel.
Vorgeschichten u.s.w. können dann zum tragen kommen,wenn über das Strafmaß eines Angeklagten/Verurteilten entschieden werden muss. Auf die Bewertung ob es rechtens war den Hund zu Hilfe zu nehmen,hat die Vorgeschichte und lebensumstände des Einbrechers (o.ä.) keinen Einfluss.
Möglicherweise gibt es unterschiedliche Urteile dazu. Möglicherweise handelt es sich aber auch um einen anderen fall. Zum Beispiel das der Hund trotz Zaunes Schaden hinter jenem anrichten konnte.
Da müsste man mal das gesamte Urteil/den gesamten Fall dzau lesen.
Das bloße Schild ist ja auch kein Beweis dafür das der Hund bissig ist.
Ich habe z.Bsp. ein T-Shirt geschenkt bekommen-und solche Schilder gibt es ja auch- wo vorne Lischies Photo mit der Schrift "most wanted" und hinten drauf "große Hunde,"kleine Hunde","Katzen" ,"Nachbarn"und "Kinder" mit einer unterschiedlichen Zahl an Strichen versehen sind. Das ist ja aber nicht gleichbedeutend damit,das sie tatsächlich Benanntes (auch an Zahl) verletzt hätte.
Mit anderen Worten: Ich kann mir nur schwer vorstellen wie man die Interpretation (vermutlich von der Gegenseite ausgehend) eines einfachen Schildes auf einen tatsächlichen Umstand,nicht wegargumentieren könnte,wenn der Hund nicht tatsächlich bissig wäre. Und noch dazu wenn es sich um eine Konfrontation innerhalb des (natürlich sicher eingefriedeten) Grundstückes handeln würde.