Am Montag, 13. Februar 2017 erreichte uns von unserem Anwalt die Nachricht, dass der RSV2000 durch Beschluss des VDH Verbandsgerichts vom 18. Januar 2017 mit sofortiger Wirkung aus dem VDH ausgeschlossen wurde.
Bereits vorab hörten wir davon durch Hundesportler anderer Kontinente. Wir wissen, dass diese Nachricht überall in der Gebrauchshundewelt diskutiert wird. Deshalb möchten wir Ihnen mitteilen:
Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass wir mit unseren berechtigten Argumenten nicht bei der 1. Kammer des VDH Verbandsgerichts durchdringen würden. Wir bitten um Verständnis, dass wir an dieser Stelle nicht ins Detail gehen.
Wir bedauern trotz der Vorhersehbarkeit in den vergangenen Monaten diese Entscheidung des Verbandsgerichts. Der Beschluss trifft uns nicht unerwartet oder unvorbereitet, aber der Beschluss und die Begründung müssen nun im Detail juristisch geprüft werden, um den Gang vor ein ordentliches Gericht vorzubereiten. Das braucht ein wenig Zeit.
Eine endgültige Entscheidung ist damit aus unserer Sicht noch lange nicht getroffen. Wir informieren unsere Mitglieder und Förderer, sobald es Neues zu berichten gibt.
Wir danken unseren Mitgliedern und Förderern für Ihr Vertrauen und die Besonnenheit, mit der sie bisher mit diesem Thema umgegangen sind. Wir bitten weiterhin um Geduld und versichern, dass wir unsere Schritte sorgfältig in Abstimmung mit unserem juristischen Beistand abwägen werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch das Statement unseres Vorsitzenden Eugen Ecker.
15.2.2017: Update im internen Bereich für Mitglieder, Förderer und registrierte Gäste.
10.3.2017
Am 9.3.2017 verfügte das Landgericht Dortmund in einer einstweiligen Verfügung, dass der RSV2000 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens Mitglied im VDH bleibt.