In wie weit eine Gewährleistungspflicht besteht bzw. eine Gewährleistungspflicht lt. Kaufvertrag eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann hängt davon ab wie Käufer und Verkäufer lt. Kaufrecht eingestuft werden. Ein Verkauf von "privat" an "privat" wird diesbezüglich anders gewertet als ein Verkauf von "Händler" an "Händler" oder "Händler" an "privat" ("Händler" bedeutet hier ein lt. Kaufrecht "gewerbsmässiger/gewerblicher Züchter").
wir sprechen hier ja von gew.Händler an Privatperson
ein Verzicht der Gewährleistung kann hier nicht ausgeschlossen werden, ist sogar Abmahnfähig, wenn dies jemand macht
Die Genetik kann ein Teufelchen sein
genau, so seh ich das ja auch
deshalb ist es für beide Vertragspartner wichtig, einen vernüftigen Weg zu finden
ausserhalb diesem die Frage: warum sind so viele Hunde krank? warum wird die Lebenserwartung immer kürzer? warum ist es ein Glücksfall einen gesunden Hund zu haben und ohne Versicherungen durchzukommen
noch ein Vergleich:
im KFZ muß der Händler auch bei Gebrauchtwagen Gewährleistung von 1 Jahr geben. (übrigens auch der Hunde-Händler) Da er dies finanziel nicht stemmen kann, springen hier seit vielen Jahren Versicherungen ein
evtl. wäre dies beim Hund auch interessant: um zumindest die finanzielle Seite abzudecken
aber viel erstrebenswerter ist natürlich ein gesunder Hund !