Trotzdem erfüllt der Einsatz von Pfefferspray in einem Fall wie dem geschilderten lt. Strafrecht den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Im besten Fall... Im schlimmsten Fall könnte die Frau wegen des Einsatzes des Pfeffersprays z.B. vor ein Auto laufen (sofort oder auch erst etwas später) und tödliche Verletzungen erleiden. Das würde den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge erfüllen. Nicht lustig, da wird man seines Lebens nicht mehr froh...
Pfefferspray darf nur in absoluten Notwehrsituationen gegen Menschen eingesetzt werden. Und dass eine solche vorgelegen hat, das muss dann derjenige gerichtssicher beweisen können der es eingesetzt hat. Eine Nötigungssituation, selbst WENN man diese gerichtssicher beweisen könnte, wird nicht ausreichen um vor Gericht aus so einer Nummer raus zu kommen. Bei einer schweren Körperverletzung ohne Todesfolge kann man noch mit einem blauen Auge aus der Verhandlung heraus kommen (bei einem Strafmaß von max. 2 Jahren Gefängnis KANN die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden). Bei einer schweren Körperverletzung mit Todesfolge geht man auf jeden Fall in den Bau, weil das Mindeststrafmaß bei 3 Jahren beginnt.
DAS sollte man wissen bevor man Pfefferspray gegen Personen einsetzt!