Diesbezügliche Klauseln im Kaufvertrag sind rechtsgültig, wenn sie korrekt formuliert werden. Ich nehme inzwischen meist in den Kaufvertrag auf dass der Hund geröngt werden und, bei Käufern im Inland, im SV oder RSV ausgewertet werden muss. Dito dass mir ein Eigentumswechsel unter Angabe der Daten des neuen Eigentümers zeitnah angezeigt werden muss. Und es wird eine realistische Vertragsstrafe in den Vertrag aufgenommen, für den Fall dass der Käufer gegen eine dieser beiden Klauseln verstossen sollte. Setzt man die zu hoch an, dann könnte der Vertrag in einem Rechtsstreit als "sittenwidrig" eingestuft und damit für ungültig erklärt werden.
Auch meine Gewährleistung als Züchter in Bezug auf HD und ED ist an die Auswertung durch den Gutachter eines der beiden VDH-Zuchtverbände gebunden (vorausgesetzt der Welpe bleibt in Deutschland). Wobei genau das aber viele Züchter gar nicht wollen ( = dass schlechte Röntgenbilder zur Auswertung beim Verband eingereicht werden)