Ich wünsche euch alles Gute und ein erfolgreiches OP-Ergebnis. Mit seiner Intelligenz wird er auch in anderen Sportarten seine Freude und Erfolge haben. Genau wie du. Ich würde dahingehend Infos sammeln und Angebote suchen, statt dem "Alten" nachzutrauern. Trotz der Einschränkung bleibt er ja euer toller und einzigartiger Hund
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Es gibt so viele Erkrankungen, und als Züchter kann man nicht für alles gerade stehen. Und dann ist da ja auch noch der Deckrüdenhalter, dessen Hund 50 % der Gentik zum Wurf dazu gibt, und nicht jeder ist immer ehrlich. Von dieser Seite aus wird den Züchtern leider auch oft etwas verschwiegen, wenn es bei einem Rüden und/oder dessen Nachzucht gesundheitlich nicht so toll aussieht. Und wenn es um Erkrankungen geht, deren Auftreten nicht vom Zuchtverband erfasst wird, ist man als Züchter eigentlich machtlos.
Wo kann man als potentieller Käufer denn erfahren, wie es um die Gesundheit der Nachzucht einer Zuchthündin bzw. Deckrüden aussieht.
Auf working dog stehen nur die HD bzw. ED-Befunde der Ahnen.Bevor man Geld vom Züchter zurück verlangt sollte man auch wissen, ob bereits HD und ED in anderen Würfen der Zuchthündin aufgetreten sind.
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Ich wünsche euch alles Gute und ein erfolgreiches OP-Ergebnis. Mit seiner Intelligenz wird er auch in anderen Sportarten seine Freude und Erfolge haben. Genau wie du. Ich würde dahingehend Infos sammeln und Angebote suchen, statt dem "Alten" nachzutrauern. Trotz der Einschränkung bleibt er ja euer toller und einzigartiger Hund
vielen Dank für deine netten Worte ja er ist und bleibt under toller Hund.
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Man kann auf working dog zB. auch die Nachkommen der Hunde sehen (glaube aber nur als Mitglied, classic reicht) und dort sind auch einige Ergebnisse eingetragen, aber leider nicht alle.
Wenn man es genau wissen will, dann sollte man sich eventuell die Genetiks vom SV kaufen, da sind alle ausgewerteten Ergebnisse, auch mit Vererbungstatistik, drin.
Da nicht alle eingeschickten Ergebnisse auch offiziell eingetragen werden, leider, kann man sich auch jeden Monat die Decknachrichten ansehen (jaquetta stellt sie online) und ganz unten sind alle neuen Ausfälle eingetragen. -
Bzgl HD kann man sich den Zuchtwert der Eltern anschauen(homepage SV) wobei ich dessen Aussagekraft etwas anzweifle
weil längst nicht alles eingeschickt wird. Außerdem sind Hündinnen irgendwie im Nachteil weil zwei drei Welpen mit
"fast normal" zB den Zuchtwert sehr in die Höhe gehen lassen, aber die Hündin ja bei weitem nicht so viele Nachkommen
hat wie die Rüden, die dann ja auch wieder runtergehen . Trotzdem schau ich danach wenn ich einen Wurf plane. Am
besten sind die Genetics wie Bronxter schreibt ...
feuerteufel -
Wo kann man als potentieller Käufer denn erfahren, wie es um die Gesundheit der Nachzucht einer Zuchthündin bzw. Deckrüden aussieht.
Auf working dog stehen nur die HD bzw. ED-Befunde der Ahnen.Beim DSH werden vom Zuchtverband die HD- und ED-Beurteilungen der Röntgenbilder aller Zuchttiere erfasst. Aber auch von vielen Hunden, die nicht in die Zucht gehen. Es wurde bereits erwähnt, auf diese Ergebnisse kann man vollständig zugreifen indem man sie für relativ kleines Geld vom SV in Form einer CD erwirbt ( = "Genetics"). Andere Zuchtverbände stellen diese (und/oder andere für die jeweilige Rasse relevanten gesundheitlichen Daten) kostenlos zur Verfügung.
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@Dexter1908: Ich würde mal den klassischen Weg der Kontaktaufnahme wählen und dem Züchter einfach einen Brief schreiben. Am besten per Einschreiben, dann hat man auch für den Fall der Fälle einen Beleg dass er den Brief erhalten hat und somit über die Erkrankung Deines Hundes "offiziell" informiert wurde. Man weiss nie wofür das gut sein kann...
Formuliere die Diagnosen aller Tierärzte, die Du bis jetzt kontaktiert hast, gut aus und stelle dem Züchter konkrete Fragen. Also keine schwammigen Floskeln mit ""vielleicht", würde" und "könnte". Und gib darin noch mal Deine Telefonnummer und Mailanschrift an unter der Du zu erreichen bist. Vielleicht gibt es einen erklärbaren Grund warum er in dieser Sache plötzlich "mauert" (man kann z.B. einen Unfall haben oder schwerer erkrankt sein, das Handy kann kaputt sein und nicht jeder besorgt sich sofort ein neues etc.).
Auf diese Weise hat der Züchter die Möglichkeit Dich zu kontaktieren und sich zur Sache entsprechend zu äussern, auch wenn er z.B., aus welchem Grund auch immer, gerade nicht an Deine Kontaktdaten in seinen Unterlagen kommen sollte.
Reagiert er dann immer noch nicht kannst Du Dir überlegen wie Du weiter vorgehen möchtest. Auf jeden Fall hättest du dann schon mal anhand des Einschreiberückscheines einen Nachweis darüber dass Du den Züchter über die "Sachmängeln" Deines Hundes informiert hast (eine Kopie des Briefes natürlich aufbewahren!).
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@Dexter1908: Ich würde mal den klassischen Weg der Kontaktaufnahme wählen und dem Züchter einfach einen Brief schreiben. Am besten per Einschreiben, dann hat man auch für den Fall der Fälle einen Beleg dass er den Brief erhalten hat und somit über die Erkrankung Deines Hundes "offiziell" informiert wurde. Man weiss nie wofür das gut sein kann...
Formuliere die Diagnosen aller Tierärzte, die Du bis jetzt kontaktiert hast, gut aus und stelle dem Züchter konkrete Fragen. Also keine schwammigen Floskeln mit ""vielleicht", würde" und "könnte". Und gib darin noch mal Deine Telefonnummer und Mailanschrift an unter der Du zu erreichen bist. Vielleicht gibt es einen erklärbaren Grund warum er in dieser Sache plötzlich "mauert" (man kann z.B. einen Unfall haben oder schwerer erkrankt sein, das Handy kann kaputt sein und nicht jeder besorgt sich sofort ein neues etc.).
Auf diese Weise hat der Züchter die Möglichkeit Dich zu kontaktieren und sich zur Sache entsprechend zu äussern, auch wenn er z.B., aus welchem Grund auch immer, gerade nicht an Deine Kontaktdaten in seinen Unterlagen kommen sollte.
Reagiert er dann immer noch nicht kannst Du Dir überlegen wie Du weiter vorgehen möchtest. Auf jeden Fall hättest du dann schon mal anhand des Einschreiberückscheines einen Nachweis darüber dass Du den Züchter über die "Sachmängeln" Deines Hundes informiert hast (eine Kopie des Briefes natürlich aufbewahren!).
Hi,
Ich habe nun den Züchter erreichen können, bzw hat er sich bei mir gemeldet als ich erwähnt habe, dass ich das Thema in meiner Ortsgruppe erwähnt habe, eine EMail der SV geschrieben habe, sowie bereits mit einer Rechtsanwältin gesprochen habe. Seine Aussage war nur, dass er sich erkundigen muss welche Rechte und Pflichten er bei solch einem Thema hat. Naja nicht gerade aussagekräftig. Ich gebe ihm bis Mittwoch noch Zeit. Anschließend lasse ich die Sache von der Rechtsanwältin klären. Diese meinte auch, wenn der Übergangswirbel von Geburt aus da war, dass es sich dabei wohl um einen "Sachmangel" handeln würde, und ich somit einen Anspruch habe. Wie dem auch sei. Ich habe ihm nochmals die Möglichkeit gegeben. Verstehe halt nicht wieso man da nicht humaner sein kann. Es geht immerhin um ein Lebewesen. Für mich ist ein Tier nicht nur eine Sache. Anscheinend für ihn aber schon. Wie ich so mitbekommen habe gibt es einige Züchter die wenigstens einen Teil des Geldes ausbezahlen oder die Möglichkeit geben, sich aus einem neuen Wurf einen Welpen auszusuchen.
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Waschbär weiss das bestimmt
ķann der nicht dann auch den Hund einfach zurück verlangen.
Hund gilt ja in dem Fall als Sache also Sache mangelhaft tausch gegen neuen -
Das Problem in Bezug auf den Übergangswirbel sehe ich darin dass für uns Züchter derzeit noch keine diesbezügliche Möglichkeit zur Selektion der Zuchttiere besteht und man über deren Erbgang auch noch nicht wirklich viel weiss. Entsprechende Studien laufen, aber so etwas dauert mehrere Jahre. In wie weit hier dem Züchter in einem Zivilprozess eine Haftung auferlegt werden würde ist fraglich. Auch bereiten derartige Übergangswirbel oft keine Probleme. Zwar weiss man inzwischen dass ein asymetrischer Übergangswirbel häufiger zu einseitger HD führt als wenn der Hund nur einen symetrischen Übergangswirbel besitzt oder gar keinen. Aber man wird nicht beweisen können dass ein asymetrischer Übergangswirbel Ursache für die einseitige HD des Hundes ist. Denn es gibt auch viele Hunde mit asymetrischem Übergangswirbel, die keine einseitige HD haben.
Was rechtlich aber "greifbar" wäre sind die HD und ED Deines Hundes. Auch wenn er mit HD- und ED-freien Hunden gezüchtet hat kann er ggf. zu einer teilweisen Haftung verurteilt werden. So richtig "knackig" wird es vor Gericht für einen Züchter aber nur wenn man ihm nachweisen kann dass er Erbkrankheiten bei seiner Nachzucht bewusst in Kauf genommen hat. So ist ein Züchter z.B. schon dazu verurteil worden ein mehrfaches des Kaufpreises eines Welpen an einen seiner Käufer zu zahlen (eben die Summe, die für entsprechende Behandlungen/Operationen entstanden ist), weil ihm nachgewiesen werden konnte dass er bei seinen Verpaarungen nicht darauf geachtet hatte auf HD hin zu selektieren. I.d.R. laufen solche Prozesse aber darauf hinaus dass max. der Kaufpreis des Welpen zurück zu zahlen ist.
Man muss sich das aber vorher gut überlegen ob man wirklich klagt. Es entstehen ja auch Prozess- und Anwaltskosten, und nicht immer werden die in so einem Fall vollständig dem Züchter auferlegt. Auch wenn man so einen Prozess "gewinnt". Schnell können diese Kosten höher werden als die Entschädigung, die man zugesprochen bekommt.
Vielen Züchtern ist das bewuss, und deswegen bieten sie von vorne herein in so einem Fall an z.B. den halben oder sogar ganzen Kaufpreis zurück zu zahlen oder bieten einen anderen Welpen an. Ich würde jetzt erst einmal abwarten bis sich der Züchter rechtlich informiert hat. Wenn er bisher noch keinen HD/ED-Hund in seiner Nachzucht hatte kennt er sich auf diesem Gebiet in der Praxis ja auch noch gar nicht aus und muss sich, so wie Du, selbst erst einmal schlau machen welche Haftung er als Züchter übernehmen muss.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man den Hund zurückgeben müsste, ist in diesem Alter übrigens unwahrscheinlich. Bei einem jungen Welpen, den man nur wenige Tage oder Wochen hat, kann das der Fall sein dass der Züchter anbieten kann den Welpen zurück zu nehmen und dafür einen anderen Welpen z.B. aus dem selben Wurf anzubieten. Da geht das Gericht davon aus dass man sich noch nicht so stark an den Hund gewöhnt hat dass das für den Käufer unzumutbar wäre. Bei einem älteren Hund wird diese Option meist nicht in Betracht gezogen.