Wenn der Hund wirklich zivil durch gearbeitet ist, hast du sowieso das Problem, dass du ihn privat meist nicht einfach so halten darfst. In Bayern fallen die Hunde zB je nach Ausbildungsstand unter die Gefahrenhundeverordnung, Kategorie 3... Erlaubnis und Sondernachweise erforderlich
Muss man das angeben, wenn man den Hund anmeldet?
Als ich den 1 1/2 jährigen DSH angemeldet habe, fragte niemand nach Ausbildungen usw. Desweiteren kenne ich scharfe Hunde, für die keine Genehmigung erforderlich ist und die ohne MK und Leine frei laufen dürfen. Ist es bei uns etwa anders? Habe mich noch nicht informiert, es war immer alles so selbstverständlich. :laugh:
Wenn der Hund wirklich zivil durch gearbeitet ist, hast du sowieso das Problem, dass du ihn privat meist nicht einfach so halten darfst. In Bayern fallen die Hunde zB je nach Ausbildungsstand unter die Gefahrenhundeverordnung, Kategorie 3... Erlaubnis und Sondernachweise erforderlich
Muss man das angeben, wenn man den Hund anmeldet?
Als ich den 1 1/2 jährigen DSH angemeldet habe, fragte niemand nach Ausbildungen usw. Desweiteren kenne ich scharfe Hunde, für die keine Genehmigung erforderlich ist und die ohne MK und Leine frei laufen dürfen. Ist es bei uns etwa anders? Habe mich noch nicht informiert, es war immer alles so selbstverständlich. :laugh:
Vor allem ein Hund der Zivil geht ist ja nicht für jeden handelbar.
Wie überprüft man, ob der Besitzer seinen Hund handeln kann? Muss ein Wesenstest für den Halter her :p (was ich sehr begrüßen würde)?
Den Kaufvertrag können Privatleute ja aufsetzen wie sie wollen und sowieso hat in diesen sonst niemand Einsicht. :o o: