Parvovirose veränderter Erreger??

  • Also bei uns wird ein regelmäßiges impfen gefordert, wie das in anderen Vereinen ist, weiß ich nicht...

  • Also bei uns wird ein regelmäßiges impfen gefordert, wie das in anderen Vereinen ist, weiß ich nicht...

    Und wie begründet das Euer Vorstand? Selbst wenn jemand mit einem gänzlich ungeimpften Hund käme: Logischerweise wäre doch der gefährdet, nicht die geimpften Hunde..

  • Danke Waschbär für Deine erläuterungen hier und Informationen. Und die Links. Sehr Informativ.


    Ich gebe zu ich habe mich seit 25J nicht damit beschäftigt. Und Erhlich gesagt dem Tierarzt vertraut.
    Vieleicht auch die Angst das ein Hund eine Krankheit wie Pavo, Staube, Hepa., bekommen kann. Züchterich bin ich ja nicht unterwegs das man sich auch von dem Standpunkt her da mehr Informiert.


    Alles dings kenne ich das wenn man an einer Öffentlichen Veranstalltung dran Teilnehmen möchte das der Hund Tollwut geimpft sein muss. Also keine "Abgelaufene".Das mein Verein jemals da eine Forderung draus machen würde ,, nein würden die nicht tun.DAs wäre das gleiche als würde mein ZW mir vorschreiben was ich Füttern soll.

  • Bezüglich Veranstaltungen sind die Ausrichter an die Vorgaben der zuständigen VetÄmter gebunden. Und die schreiben für Hundeveranstaltungen (Prüfungen, Schauen etc.) für die teilnehmenden Hunde i.d.R. eine gültige Tollwutschutzimpfung vor, manchmal auch für Besucherhunde. Inzwischen verzichten manche verantwortlichen AmtsVets manchmal auf diese Vorgabe, wenn davon auszugehen ist dass nur Hunde die Veranstaltung besuchen, die aus dem Inland stammen (Deutschland hat seit eingien Jahren den Status "tollwutfrei"). Und für die Aufrechterhaltung eines offiziellen Tollwutimpfschutzes reicht es seit 2005 mit einem entsprechenden Impfstoff alle 3 Jahre nachimpfen zu lassen.


    Der VDH bzw. die FCI lösen diese Impfvorgabe dadurch dass sie z.B. in der PO etwas von "amtlich vorgeschriebenen Impfungen" schreiben. Und nicht ausdrücklich die Tollwutimpfung verlangen. Wenn der zuständige AmtVet auf die Vorgabe, dass alle teilnehmende Hunde z.B. bei einer Ortsgruppenprüfung tollwutgeimpft sein müssen, verzichtet, dann brauchen die Hunde für die Teilnahme an dieser Prüfung auch keine gültige Tollwutimpfung. Und wenn das zuständige VetAmt der Meinung ist, neben der Tollwutimpfung müssten die Hunde noch gegen etwas anderes geimpft sein (meines Wissen wurde bisher z.B. in Belgien auf Schauen neben der Tollwutimpfung eine gültige Staupeimpfung verlangt), dann ist das automatisch durch diese Formulierung in der PO mit gedeckt.


    Das betrifft jetzt aber alles nur die Veranstaltungsteilnahmen. Nicht den allgemeinen Übungsablauf im Verein bzw. der OG. Dafür gibt es keine übergeordneten Impfvorschriften.