Fakt ist dass das E-Reizgerät eines der humansten Ausbildungshilfsmittels ein kann, wenn man es richtig anwendet. Fakt ist dass man sehr viel damit Low Level-Bereich erreichen kann (= unterhalb der Schmerzgrenze, z.B. auch in Bezug auf Wildern). Fakt ist aber auch dass die Anwendung des Gerätes (derzeit) in Deutschland verboten ist. Folglich braucht man sich nicht die Köpfe drüber heiß zu reden.
Verboten wurde die Anwendung des Gerätes übrigens nicht weil diese per se als Tierquälerei gilt. Sondern weil ein möglicher Missbrauch nicht vom sachkundigen Gebrauch zu unterscheiden ist. Sprich Person YXZ traktiert ihren Hund mit dem Gerät und wird angezeigt. Kommt der AmtsVet, dann kann er im Nachhinein keinen Missbrauch mit dem Gerät nachweisen (außer Person XYZ wäre dermaßen blöd in Anwesenheit des AmtsVets auf dem Ding rumzudrücken). That's all...