noch einmal Hundesteuer

  • Bitte beruhigt euch alle wieder.


    Es ist sicherlich jedem klar, das die in einigen Gemeinden übliche erhöhte Steuer für sog. Kampf- oder Listenhunde eine abschreckende Wirkung haben soll.


    Und das lassen wir jetzt so stehen.


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    Ich wusste, dass die Hundesteuer in Bremen relativ hoch ist. Aber das es solche Bandbreiten gibt, wie eure Beiträge ja zeigen, erstaunt mich sehr.


    Bremen hat knapp 600.000 Einwohner und 2021 über 20.000 (angemeldete Hunde). Das macht bei 150 Euro pro Hund 3.000.000 Euro! In meinen Augen eine Wahnsinnssumme!

  • Hundesteuer ist nun einmal eine reine Luxussteuer und kann von jeder Gemeinde selbst festgelegt werden. Über deren Höhe kann durch sie auch eine gewisse Lenkungsfunktion ausgeübt werden (siehe Kampfhundesteuer). Und als Gemeinde kann man, so ganz nebenbei, sich auch schön Einnahmen generieren ....

  • Muss ich an deine Beiträge im Schutzdienstfaden erinnern, die alle gelöscht wurden, um den Frieden zu wahren und dir eine neue Chance zu geben, das Verhalten zu bessern?

    Hi Azemba, ich habe die Beiträge im SD-Faden nicht gelöscht um irgendwas zu "vertuschen" oder neue Chancen zu verteilen oder ähnliches, sondern in erster Linie darum, weil der Threadersteller mehrfach darum gebeten hat, sein Thema von derartigem Offtopic zu befreien.

    Und da es sich wirklich durchgehend über 2 Seiten zog, habe ich es gemacht. Deinen Schutzdienstbezogenen Beitrag zum Ende der Diskussion habe ich aber selbstverständlich stehen gelassen.

  • Hier ziehen die meisten mit Listenhunden in den Kanton nebenan, weil dort keine Auflagen erfüllt werden müssen. Gar keine. Auch die Hundesteuer ist dort billiger, dafür der allgemeine Steuersatz deutlich höher als hier in unserem Kanton.


    Genau wegen dieser Regelung haben wir auch ständig Probleme im Wald. Der Wald hier bei uns ist die Mitte der beiden Kantone, sozusagen die Grenze und beide Seiten gehen in diesem Wald Spazieren. Betreffend Listenhunden sieht man hier wirklich oftmals üble Dinge und ich wurde ja auch schon gebissen. Auf unserer Seite hätten die Hunde MK Pflicht, ein paar Meter weiter vorne ist keine MK Pflicht. Somit läuft dann auch jeder Listenhund auf unserer Seite immer ohne MK und in einem Punkt muss ich @Ellionore definitiv recht geben, das Klientil dass diese Hunde hält spricht definitiv gegen sich, egal welche Nationalität. Hier wurden im Sommer am Fluss auch schon Kinder gebissen, weshalb jetzt im Sommer regelmässig eine Polizeistreife Kontrollen macht.


    Nein, es ligt nicht an den Hunden, sondern an den Haltern. Gerade im Kanton nebenan sieht man deutlich, welches Unheil sich bildet, wenn keine Auflagen erfüllt werden müssen und dort sieht man ganz deutlich, dass die Hunde Statussymbole sind. Jeden Abend parken die Herrschaften ihre Karren dort und die Hunde müssen Stundenlang dort an der Leine verharren, nur damits gefährlich aussieht. Die Polizei ist machtlos, da keine Auflagen. Mein Partner ist selber Ausländer und geht dort Abends nicht hin, genau wie ich auch.

  • Ich habe eigentlich keine Lust, mehr aber wenn extra drei oder die heute Show so etwas sagen wäre es ok. Wenn Ceylan Bülent sowas bringt ist es ok. Wenn Böhmermann ein Schmähgedicht bringt ist es beleidigent aber nicht Rassismus.

    Wenn ich ich stattdessen Sven aus Pankow mit Rottweiler Björn /Höcke genommen hätte was wäre es dann gewesen.

    Wenn ich gesagt hätte jeder mit dsh hat Gartenzwerge zu Hause wäre hier große Aufregung?

    Und nur zur Info, ich habe Serkan aufgrund des Comedyduos Erkan und Serkan ausgewählt.


    Ich habe weder auf die Türkische Comunity gezielt noch auf alle deutschtürken hier.


    Ich könnte jetzt noch einiges aus der Politikwissenschaft bezüglich dem Begriff Rassismus bringen, aber ich habe keine Lust weiter darzustellen warum das hier nicht rassistisch war.

  • Schafring, dann noch mal. Ich habe eine bewusste Überspitzung gewählt. Ich habe nicht verallgemeinert.

    Serkan und Erkan waren ein Comedyduo.

    Zum zweiten, diese Regeln und Gesetze wurden Ende der 90 Jahre nach dem Vorfall mit dem Kind in Hamburg erlassen.

    Und mal ehrlich hätte ich diese Überspitzung mit einem anderen Namen geschrieben, wäre on Ordnung gewesen.


    Bei jedem Namenfaden hier kann man sehen dass ich da auch mit schwarzen Humor agiere.


    Mehr werde ich jetzt hierzu nicht mehr schreiben.

  • Hast Du mal selbst in Eure Hundesteuersatzung geschaut? Ich würde mich da nicht auf die Aussage irgendwelcher Sachbearbeiter verlassen.

  • Herdengebrauchshunde sind hier steuerfrei und Jagdgebrauchshunde der Jäger glaub ich auch.Aber ehrlich gesagt, amtlich gelesen hab ich das eigentlich noch nirgends, weils hier schon immer so ist.

    Ein Blick in die Hundesteuersatzung lohnt sich immer. Die jeweiligen Sachbearbeiter kennen sie oft selbst nicht richtig.

  • Ja, habe ich. Dazu steht in der Verordnung vom Dorf hier wirklich nichts drin. Also generell kein Wort über Diensthunde... ich hätte persönlich einen Antrag beim Bürgermeister stellen müssen, dass dieser das dann mit dem Gemeinderat verhandelt.

    Aber ich weiß wer im Gemeinderat sitzt, das kann ich mir sparen. :rolleyes:

  • Manchmal muss nicht extra ein Begriff wie "Diensthund" in der Satzung stehen. Wenn z.B. ein Passus, meist in §1, wie "Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen" steht, bedeutet das dass Hunde, deren Halter juristische Personen sind, nicht hundesteuerpflichtig sind.


    Juristische Personen sind z.B. Unternehmen, die eine Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen. Wer also z.B. eine Firma führt, die eine GmbH ist, und als Halter seiner Hunde diese Firma angibt, zählt dann nicht zu den "natürlichen Personen", die lt. Satzung hundesteuerpflichtig sind, sondern zum Kreis der "juristischen Personen". Dito zählen z.B. auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zu den "juristischen Personen". Zu denen gehört u.a. auch die Polizei.


    Oft hilft es wenn sich ein Steuerberater mal die geltende Hundesteuersatzung anschaut. Selbst wenn man als Halter eines Diensthundes außerhalb der diensthundehaltenden Behörden, also z.B. bei einem "privatem" Wachunternehmen, nicht zu einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zählt, ist es meines Wissens nicht rechtens wenn die Haltung dieses Hundes, die ja zum Zweck der Deckung des Lebensunterhaltes dient (also "beruflich" ist), "doppelbesteuert" wird. Und das wird sie, wenn Du die Hundesteuer von Deinem Nettogehalt bezahlst. So in der Art wurde mir das mal von einem Finanzbeamten erklärt.... Es lohnt sich aber auf jeden Fall mal mit einem Steuerberater über das Thema zu unterhalten, da, auch wenn man tatsächlich hundesteuerpflichtig sein sollte als Halter eines Diensthundes in einem Wachunternehmen, u.a. die Hundesteuer in der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden kann.

  • Waschbär Bei uns in der Gemeinde umfasst diese "Satzung" nur 5 Zeilen oder so. Ich hab das mit der Steuerberaterin schonmal besprochen, sie konnte nichts machen.
    Steuerfrei sind ausschließlich Hofhunde von Landwirten mit gültiger Betriebsnummer und Jagdgebrauchshunde von Berufsjägern. :rolleyes:


    Diensthunde/Assistenzhunde, usw. sind schlichtweg überhaupt nicht reglementiert, deshalb hätte ich einen Antrag stellen müssen, damit verhandelt wird, ob (und wie) man das überhaupt in die Satzung aufnimmt. Aber wie oben schon erwähnt, kann ich mir das sparen, da ich weiß wer da im Gemeinderat sitzt. :S

  • Dann wende Dich doch mal an den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes. Ich bin mir ziemlich sicher dass wenn es rechtlich korrekt ist, dass die Haltung eines Diensthundes besteuert werden darf (und somit von Deinem Netto-Gehalt bezahlt wird), das als Aufwendung in der Steuererklärung angegeben werden darf. Da in Deutschland eine sog. Doppelbesteuerung verboten ist.

  • Hallo, ich kann mir nicht vorstellen das für einen Hund den ich für die Ausübung neines Berufs ( z.B. Wachschutz) eine Befreiung von der Hundesteuer erwirkt werden kann.

    Benötige ich ein Auto für die Ausübung meines Berufs wird dieses auch nicht von der KFZ-Steuer befreit. Allerdings können die Anschaffungskosten und Kosten zum Betrieb wie die Haftpflichtversicherung (keine Steuern) usw.bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.