Dauer für den Erhalt der roten Papiere


  • Wäre nun die Frage ob der Schutzvertrag damit auch infällig ist, unabhängig davon ob es rechtlich gesehen Bestand hätte oder nicht?!

    Nein, dieser Vertrag wird nicht hinfällig. Aber die Geschichte mit dem Eigentumswechsel ist ja in wenigen Wochen "gegessen", und selbst bis dahin kann es sich der Verkäufer nicht einfach anders überlegen und den Hund wieder zurückholen wollen. Zudem wäre so manches, das in diesem Vertrag steht, nicht einklagbar. Insofern würde ich das an Deiner Stelle alles einfach ad acta legen sobald Du in der Ahnentafel als Eigentümer eingetragen bist.

  • Ups ^^ tut mir leid! Bilder haben wir natürlich Haufenweise ^^ ich denke da sind alle Hundehalter gleich :D ich sitze momentan noch im Büro, aber sobald ich Zuhause bin stelle ich die Kleine ordnungsgemäß vor!


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Ich möchte mich an der Stelle einfach noch einmal (ja ich weiß ich tue das oft ^^) für die super Unterstützung und die freundliche Aufnahme im Forum bedanken! Ich kenne das auch anders... ganz anders =/ da wurde man für jede kleine Frage oder für jeden Fehler sofort gesteinigt! Ich hoffe ich kann irgendwann einmal auch anderen eine Hilfe sein =)


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Ich wollte nur das Ergebnis der ganzen Aktion mitteilen. Wir haben heute ihren Züchter besucht und die Papiere abgeholt. Es ist soweit alles in Ordnung gekommen =)
    Wir (Ich) sind (bin) nun stolze Eigentümer / Besitzer der kleinen Lia.


    Danke für eure Unterstützung!!


    Viele Grüße,
    Stefan