Ja. Besitzer ist der, der in den Papieren eingetragen ist . Nur der Besitzer laut Papieren darf einen Besitzerwechsel beim SV vornehmen.
Z.B. Der Züchter hat den Vorbesitzer als Eigentümer beim SV eintragen lassen und er steht auch in den Papieren, dann ist der Vorbesitzer Eigentümer. Hat der Züchter noch keinen Eigentümerwechsel beim SV vorgenommen, dann ist der Züchter Eigentümer.
Händigt der Vorbesitzer dir jetzt die Papiere aus, dann musst du darauf achten, das der Vorbesitzer beim SV dieses Papierchen zum Eigentümerwechsel ausfüllt und zum SV schickt und diese dann auch in die Papiere trägt.
Ich denke hier werden einige Begriffe miteinander vermischt. "Besitzer"
ist der, bei dem sich ein Hund befindet. "Eigentümer" ist der, der das
Eigentumsrecht am Hund besitzt. "Besitzer" und "Eigentümer" können identisch
sein, müssen es aber nicht. Und in die Ahnentafel wird der "Eigentümer" eines Hundes eingetragen, nicht der "Besitzer".
Verkaufe ich einen Hund, dann ist
der Käufer ab dem Datum, das diesbezüglich im Kaufvertrag steht, der
Eigentümer. Auch wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der
Ahnentafel eingetragen und/oder als Eigentümer beim Zuchtverband gemeldet worden ist.