Neue WSAVA-Richtlinie für die Welpenimpfung

  • Wenn die Grundimmunisierung da ist auf jeden Fall. Jetzt kommt das Problem: Beim DVG wird eine 3 Jahres Tollwutimpfung nur im EU Impfpass akzeptiert. Alle anderen Impfungen müssen für Hundesportler jährlich erfolgen und nachgewiesen werden. Sonst leider nichts mit Prüfungen. Ja, ist ein guter Verdienst für die Medi Hersteller, aber was soll ich als Hundesportler machen??? :huh: Weißt?

  • Ich habe auch für Prüfungsteilnahmen im DVG noch nie mehr als eine gültige Tollwutimpfung gebraucht. Und ich kenne Hunde, die auf Dt. Meisterschaften und Bundessiegerprüfungen starten nur mit gültiger Tollwutimpfung.


    In der FCI-PO (die auch im DVG gilt) steht zum Thema Impfungen lediglich: "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."


    Für die behördliche Anordung ist das jeweilige Veterinäramt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Prüfung fällt. Und die schreiben i.d.R. nur einen gütligen Tollwutimpfschutz vor. Wir haben dreimal die dhv-DM im IPO-Sport ausgereichtet, und nie wurde von den Behörden mehr verlangt.


    Wenn bei Euch ein einzelner Verein mehr an Impfungen verlangen sollte, dann würde ich dessen Vorstand mal den Marsch blasen. Ahnung haben diese Leute jedenfalls keine. Weder von Immunologie noch von der gültigen PO...

  • Na endlich! :thumbup: Bislang hat mich mein Tierarzt immer wie ein Schwein im Uhrwerk angeguckt, wenn ich das Impfschema SHP gefordert habe.

  • Wenn bei Euch ein einzelner Verein mehr an Impfungen verlangen sollte, dann würde ich dessen Vorstand mal den Marsch blasen. Ahnung haben diese Leute jedenfalls keine. Weder von Immunologie noch von der gültigen PO...


    :rolleyes::S


    Unser Verein muss sich nach dem DVG richten. :S Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht. Jeder Gast, der unseren Platz besuchen möchte muss einen gültigen Impfpass vorlegen.
    Ich finde es ja selber auch toll, wenn man die ganze Impfgeschichte überdenken möchte.


    Deine Links sind " Empfolene" Angaben.


  • Unser Verein muss sich nach dem DVG richten. :S Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht. Jeder Gast, der unseren Platz besuchen möchte muss einen gültigen Impfpass vorlegen.
    Ich finde es ja selber auch toll, wenn man die ganze Impfgeschichte überdenken möchte.


    Deine Links sind " Empfolene" Angaben.

    ??? Der DVG ist Mitglied im VDH, und der VDH ist Mitglied in der FCI. Somit ist auch im DVG die FCI-PO gültig.


    Diesen Satz hier "Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht." verstehe ich nicht . Ich gehe mit meinen Hunden zum Tierarzt, der impft diese gegen Tollwut und trägt eine dreijährige Gültigkeit für die Impfung in den EU-Heimtierausweis ein. So läuft das seit Februar 2006 bei meinen Hunden. Mit diesem Eintrag reise ich über Ländergrenzen und führe meine Hunde im Hundesport.


    Die Angaben der STiko Vet, gemäß der viele Tierärzte impfen, sind übrigens ebenfalls nur Empfehlungen, und liegen meist weit über dem, was die Hersteller selbst für ihre Impfstoffe empfehlen.

  • Guck mal: http://www.dvg-hundesport.de/h…ollwut_verordnung.de.html
    So, und wenn ich jetzt an einer Prüfung teilnehmen möchte, dann muss " ich leider" alle gängigen Impfungen im Impfausweis nachweisen, sonst darf ich eben nicht teilnehmen. Die 3 Jahres Tollwutimpfung wurde ja nun schon gelockert. Läuft das beim SV anders? Eigentlich nicht.
    Kommen Gäste mit einem 3 jährigen Hund auf den Platz und der hat " nur" die Grundimmunisierung , dann darf dieser nicht teilnehmen. So blöd wie es klingt.
    Es ist natürlich toll. wenn die TÄ das sinnlose impfen vielleicht überdenken ,aber es wird bestimmt Jahre dauern bis es bei Ausstellungen, Vereinen usw. greift und beschlossen wird.
    Bevor ich mit dem Hundesport angefangen habe, hatten meine Hunde auch nur die notwendigsten Impfungen zum Anfang und dann nicht mehr. Genauso wie die Entwurmungen. Als Welpe ja, aber dann nur noch, wenn die Kotprobe was gezeigt hat. Das mache ich heute aber auch noch so.

  • Vielen Dank für die Links!


    Zitat

    Es ist natürlich toll. wenn die TÄ das sinnlose impfen vielleicht überdenken ,aber es wird bestimmt Jahre dauern bis es bei Ausstellungen, Vereinen usw. greift und beschlossen wird.


    Ich fürchte auch! Werde also meine Hündin weiter jedes Jahr impfen lassen, weil ich ja Prüfungen laufen will, den Rüden lasse ich eh nur alle 3 Jahre impfen, nur zusammen mit Tollwut, er ist aber nur "Trainings-Weltmeister" und geht keine Prüfungen.

  • Sorry, ich habe jetzt meinen Brille zweimal geputzt, aber ich finde in diesem Link keinerlei Vorschriften dass ein Hund neben Tollwut noch gegen irgend etwas anderes geimpft werden muss um an Prüfungen, Turnieren und Wettkämpfen teilzunehmen. Es wird lediglich das Procedere erklärt wann ein Hund einen gültigen dreijährigen Impfschutz gegen Tollwut besitzt und wann nur einen einjährigen (übrigens gibt es daneben auch die Möglichkeit das ein zweijähriges Nachimpfintervall eingetragen wird...). Und es wird darauf hingewiesen dass man sich im Falle einer Reise über Ländergrenzen hinweg im Vorfeld über die Bedingungen bezüglich der Vorgaben zur Tollwutimpfung informieren soll. Wobei innerhalb der EU i.d.R. der dreijährige Eintrag gültig ist, inzwischen auch für Länder wie Großbritannien, Irland, Malta und Schweden ohne Titerbestimmung nach der Impfung.


    Mehr finde ich da nicht, sorry... Und anders kenne ich es auch im DVG nicht.

  • Was ist denn jetzt daran nicht zu verstehen? :huh:
    Laut PO muss jeder Hund die jährlichen Impfungen bei einer Prüfung im Impfausweis nachweisen ( Datum) Jahresimpfungen. Eine neue Regelung gibt es bei der Tollwutimpfung. Siehe Link. Diese Jahresimpfungen sind leider ein " muss" beim DVG , bei Ausstellungen, bei Auslandsausstellungen, beim SV, eigentlich überall. Oder sehe ich das jetzt falsch? :rolleyes: Dann erkläre mir doch mal bitte, wie ich es als Ausbilder anders machen soll. 8) Ein LR würde mich komisch angucken, wenn ich dem sage, der Hund hat die jährliche Impfung nicht. Oder?

  • Schau Dir mal den Wortlaut Deines Links an: "Informationen für Prüfungsleiter und Meldestellen - Tollwutschutzimpfungen – Gültigkeit


    Es mehren sich die Anfragen bezüglich der Gültigkeit der Tollwutschutzimpfung...."


    D.h. es geht in diesem Link ausschließlich und alleine um die Tollwutimpfung bzw. deren Gültigkeit.


    Und das Ganze ist auf der DVG-Page unter dem Menüpunkt "Tollwutverordnung" zu finden.


    Un den Leisstungsrichter interessiert nur die gültige PO. In der steht zum Thema Impfungen nur eins (Original-Wortlaut): "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."


    Und wie bereits weiter oben erklärt: "Behördlich vorgeschrieben" wird von den VetÄmtern bei Hundeveranstaltungen (egal ob Prüfungen, Turnieren, Wettkämpfe, Schauen oder Körungen etc., und völlig egal von welchem Verband) nur ein gültiger Tollwutimpfschutz. Wenn überhaupt, einige VetÄmter verzichten inzwischen manchmal sogar auf diese Vorgabe wenn nur inländische Hunde an Veranstaltungen teilnehmen (das Deutschland inzwischzen den Status tollwutfrei besitzt).

  • JAAAAA, es ist ja richtig mit der Tollwutimpfung, aber die jährlichen anderen Schutzimpfungen kann ich einem LR nicht schön reden . Also sind die anderen Impfungen in einem Impfausweis " noch" ein muss. Weißt?
    Jährliche Tollwutimpfungen im Ausland auch!

  • Andere Impfungen als die Tollwutimpfung haben einen Leistungsrichter nicht zu interessieren!!!


    Noch einmal:

    "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen." Das ist der Wortlaut in der gültigen PO !!! Nur die (nur die, nur die, nur die !!!) behördlich angeordneten Schutzimpfungen haben den LR zu interessieren! Und die zuständigen VetÄmter schreiben nur eine einzige Impfung für die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen oder Hundeschauen etc. vor: Die Tollwutimpfung !!! Keine Parvo-, keine Lepto-, keine Staupe-, keine Zwingerhustenimpfung...


    Und nein: Jährliche Tollwutimpfungen sind für Reisen ins Ausland in den meisten Fällen keine Pflicht! Selbst nach Frankreich, wo die Tierärzte im Inland derzeit nur einjährige Intervalle eintragen dürfen, gilt der dreijährige Eintrag im EU-Pass wenn der Hund in einem EU-Land geimpft wurde in dem für den verwendeten Impfstoff ein dreijähriges Intervall zugelassen ist. Weswegen viele französische Hundehalter, die im Grenzbereich wohnen, zum Impfen ihrer Hunde zu einem Tierarzt im Nachbarland fahren. Das haben viele deutsche Hundehalter kurz nach Änderung der deutschen Tollwutverordnung ja auch gemacht, als es in Deutschlanbd noch keine zugelassenen Tollwutimpfstoffe mit dem verlängerten Nachimpfintervall gab (ich übrigens auch).


    Die Änderung der deutschen Tollwutverordnung im Dezember 2005 war eine Anpassung an die EU-Tollwutverordnung. Deutschland war eines der letzten Länder, die ihre inländische Tollwutverordnung der EU-Richtlinie angepasst haben. D.h. in der Mehrzahl der anderen EU-Länder gibt es die Möglichkeit zu längeren Nachimpfintervallen bereits viel länger als in Deutschland. Warum sollte nun ausgerechnet dort ein dreijähriger Impfschutz nicht anerkannt werden? Auch Nicht-EU-Länder wie die schweiz erkennen dreijährige Nachimpfintervalle an.