Neue WSAVA-Richtlinie für die Welpenimpfung

  • Ich habe eben meine Trainerin gefragt, die auch im Vereinsvorstand ist und die auch selbst Leistungsrichterin ist und es stimmt, NUR Tollwut ist gefragt! Das sind VDH richtlinien, bzw ist in der PO so festgelegt! Bei CACIBs gilt das Gleiche.


    Ich hab ich auch vertan! Der Rest liegt im eigenen Ermessen!
    Also kann ich auch die Hündin nur alle 3 Jahre impen lassen.

  • Ach so... Wie definierst du dann " Müssen einen GÜLTIGEN Impfausweis" vorlegen? Grundimmunisierung reicht für alle Prüfungen, auch wenn der Hund schon 6 Jahre alt ist? Sorry Herr Richter, aber was wollen sie? Der Hund hat doch seine Impfung. :D

  • Was ist denn jetzt daran nicht zu verstehen? :huh:
    Laut PO muss jeder Hund die jährlichen Impfungen bei einer Prüfung im Impfausweis nachweisen ( Datum) Jahresimpfungen. Eine neue Regelung gibt es bei der Tollwutimpfung. Siehe Link. Diese Jahresimpfungen sind leider ein " muss" beim DVG , bei Ausstellungen, bei Auslandsausstellungen, beim SV, eigentlich überall. Oder sehe ich das jetzt falsch? :rolleyes: Dann erkläre mir doch mal bitte, wie ich es als Ausbilder anders machen soll. 8) Ein LR würde mich komisch angucken, wenn ich dem sage, der Hund hat die jährliche Impfung nicht. Oder?


    Ich dachte das genau so, das ist aber komplett falsch. Es geht wirklich nur um Tollwut. Ein LR darf keine anderen Impfungen verlangen., das sagte mir gerade eine Leistungsrichetrin mit dne gleichen Zitaten, die Waschbär auch benannte. Evtl. haben vereinzelt Vereine noch ein anderes Hausrecht noch von anno tuk- Das hat aber nichts mit der gültigen Prüfungsordnung zu tun.

  • Ach so... Wie definierst du dann " Müssen einen GÜLTIGEN Impfausweis" vorlegen? Grundimmunisierung reicht für alle Prüfungen, auch wenn der Hund schon 6 Jahre alt ist? Sorry Herr Richter, aber was wollen sie? Der Hund hat doch seine Impfung. :D


    Ja! Du kannst gerne weiter jährlich impfen, wenn Du willst. Für offizielle Anlässe wie Prüfungen usw. ist das aber nicht nötig.

  • Waschbär: danke für die Links!


    @Simone: dein Problem versteh ich leider auch nicht...
    Und im Ausland läuft das gleich. Meinen Hunden wurde hier ganz normal Tollwut für 3 Jahre eingetragen. Für was haben wir denn sonst diesen EU-Heimtierausweis.

  • Ach so... Wie definierst du dann " Müssen einen GÜLTIGEN Impfausweis" vorlegen? Grundimmunisierung reicht für alle Prüfungen, auch wenn der Hund schon 6 Jahre alt ist? Sorry Herr Richter, aber was wollen sie? Der Hund hat doch seine Impfung. :D


    "Grundimmunisiert" ist ein Hund in Bezug auf Virenerkrankungen (also Staupe, Parvo, Hepatits, Parainfluenza und auch Tollwut) nach einer Impfung wenn er zum Zeitpunkt der Impfung nicht mehr über maternale Antikörper verfügt, welche die Impfviren vernichten und dddurch den Impferfolg verhindern würden. Das steht auch so in den Beipackzetteln der Hersteller.


    Siehe z.B. Nobivac T = Grundimmunisierung: einmalige Impfung im Alter von mind. 12 Wochen, Wiederholungsimpfung alle 3 Jahre (HUnd/Katze)


    http://portal.dimdi.de/amispb/…603615-palde-20080101.pdf


    Oder auch Rabisin = eine Impfung ab einem Alter von drei Monaten, Wiederholungsimpfung alle drei Jahre.


    http://portal.dimdi.de/amispb/…603390-palde-20060401.pdf


    Siehe z.B. Nobivac SHP = Zur Grundimmunisierung gegen Staupe, H.c.c. und Parvovirose ist eine
    einzige Impfung
    ab einem Lebensalter von 12 Wochen ausreichend.
    Wiederholungsimpfungen:
    Eine Impfung im Abstand von 3 Jahren.


    http://www.msd-tiergesundheit.…ivac_shp/nobivac_shp.aspx


    Jüngere Welpen werden nur deswegen mehrfach gegen Virenerkrankungen geimpft weil man ohne Bestimmung der maternalen Antikörper den Zeitpunkt nicht bestimmen kann, an dem diese den Impferfolg nicht mehr verhindern können. Andererseits möchte man aber die Welpen, die nur über einen geringen Titer von maternalen Antikörpern verfügen, möglichst frühzeitig durch eine Impfung schützen. Deswegen impft man Welpen, bei denen der optimale Impfzeitpunkt nicht durch eine Bestimmung der maternalen Antikörper erfolgt, zwei- bis dreimal. Das wird zwar sogar von Tierärzten "Grundimmunisierung" genannt, ist dafür aber der falsche Begriff. Besser wäre "Catch-up Impfung".


    Aber für die Teilnahme an Prüfungen ist das nur in Bezug auf die Tollwutimpfung relevant (bzw. was in Bezug auf deren Impfschutz im Impfausweis steht).

  • Hä? Also du meinst, das Welpen erst mit 12 Wochen geimpft werden brauchen? Auch gegen Parvo? Dann brauchen Welpen mit 8 Wochen noch gar nicht geimpft werden? Also brauch ich mir gar keinen Welpen kaufen, das mit 8 Wochen " schon" geimpft ist?

  • Wo habe ich das denn geschrieben? Ich habe Dir lediglich den Begriff "Grundimmunisierung" erklärt. Die meisten Hundehalter (und übrigens auch Tierärzte) glauben, dass die mehrfach gegebenen Welpenimpfungen eine "Grundimmunisierung" wären. Das trifft bei Impfungen gegen Virenerkrankungen aber nicht zu. Sobald die maternalen Antikörper im Organismus so weit abgebaut sind dass sie einen Impferfolg nicht mehr verhindern können, reicht eine einzige Impfung aus um einen Hund "grundzuimmunisieren". Welpen werden nur deswegen mehrfach geimpft weil man nicht weiss wann die maternalen Antikörper die Impfantikörper nicht mehr vernichten.


    D.h. bei einem bis dato ungeimpften Hund reicht eine Impfung gegen Virenerkrankungen aus sobald er über keine maternalen Antikörper mehr verfügt, damit ist er "grundimmunisiert". Diese Aussage impliziert nicht, dass man Welpen erst mit 12 Wochen oder 3 Monaten das erste mal impfen sollte! Aber sie macht deutlich dass z.B. ein älterer Hund nicht mit mehreren Impfungen erneut "grundimmunisiert" werden muss, wenn er längere Zeit nicht geimpft worden ist, wie es einem viele geschäftstüchtige Tierärzte gerne weissmachen wollen.

  • @ Moni: Hier ein interessanter Link dazu.


    http://mashanga-burhani.blogsp…ur-ein-kleiner-pieks.html


    etwas runterscrollen, da stehts nochmal erklärt mit den Welpenimpfungen. Bei Joker bspw. wurde ein Titertest gemacht und er wurde dann auch erst mit 12 Wochen geimpft. Züchter sind aber glaube ich daran gebunden mit der 8? Lebenswoche zu impfen - so sagte mir eine Dobizüchterin.

  • Züchter sind aber glaube ich daran gebunden mit der 8? Lebenswoche zu impfen - so sagte mir eine Dobizüchterin.

    I.d.R. müssen die Welpen vor der letzten Wurfabnahme durch den Zuchtwart geimpft worden sein. Bis wann die zu erfolgen hat und wogegen zu impfen ist bestimmen die einzelnen Zuchtordnungen. Z.B. im SV steht in der Zuchtordnung und auf dem Wurfmeldeschein nur der Begriff "Schutzimpfung". Nicht aber welche Schutzimpfungen gegeben werden müssen. D.h. der einzelne Züchter kann selbst entscheiden ob er z.B. "das volle Programm inkl. gegen Erdbeben" impfen läßt oder nur gegen Parvo oder irgend etwas dazwischen.


    Im SV müssen die Welpen bis zur Vollendung der 12. Lebenswoche durch den zuständigen ID-Beauftragten gechippt worden sein. D.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss auch die letzte Wurfabnahme und davor die Schutzimpfung erfolgt sein. In der Praxis empfiehlt es sich aber gerade Schäferhundwelpen nicht erst so spät in ihr neues Heim abzugeben.


    Andere Verbände hingegen schreiben z.B. die Impfung der Welpen gegen Staupe, Parvo, Hepatitis und sogar Leptospirose vor (obwohl es inzwischen genügend wissenschaftliche Belege dafür gibt gerade letztere frühstens ab der 12. Woche zu verabreichen).

  • Ah alles klar. Danke für die Aufklärung. Dann gilt im DV tatsächlich was komplett anderes, denn die schreiben bzw. benennen die Impfungen welche zu erfolgen haben genau.

  • Hmm, in der Zuchtordnung des DV kann ich nur den Passus finden, dass die Welpen vor der Abgabe "entsprechend der Empfehlung des behandelnden Tierarztes" schutzgeimpft sein müssen. Und wenn der Dir als Züchter z.B. nur eine Impfung gegen Staupe und Parvo empfiehlt, müsste das dann reichen. Möglich ist aber dass vielleicht auf dem Wurfmeldeschein noch etwas anderes steht.