Auch wenn ich ein umfriedetes Grundstück habe, heißt das noch lange nicht, daß mein Hund dort tun und machen darf, was er will. Die heutige Rechtsprechung ist sogar so hart, dass, wenn ein Einbrecher in meine Wohnung einbricht und mein Hund ihn beißt, dieser Schmerzensgeld verlangen kann. Es greift hier die sogenannte Gefährdungshaftung. Hört sich vielleicht unglaubwürdig an - ist aber leider so. Und wenn jemand über einen Zaun auf ein Grundstück klettert und der Hund ihn dort beißt, gilt das gleiche. Die Rechtsprechung geht davon aus, daß die Verhältnismäßigkeit - Einbruch / Bißverletzung - nicht gegeben ist. Das heißt, wenn ein Hund beißt, ist das schlimmer und vom "Wert" her höher, als wenn jemand mein Geld klaut. Schließlich wird hier ein Mensch verletzt. So sieht das auch bei Grundstücken aus. Da geht die Rechtsprechung von aus, daß evtl. ein Kind nur seinen Ball von dem Grundstück holen will und über den Zaun klettert.
Und das Thema Katzen.......Darüber sollte sich jeder Freigängerhalter einig sein, daß es ein Risiko ist, eine Freigängerkatze zu haben. Da ist eben die Gefahr durch Autoverkehr, durch Jäger und durch andere Hunde gegeben. Und - ehrlich gesagt - wenn mein Hund eine Katze "erwischen" würde - wüßte ich nicht, ob ich das den Besitzern mitteilen würde. Manchmal ist es vielleicht besser, so evtl. Nachbarschaftsstreits aus dem Weg zu gehen, indem man eben nicht zu ehrlich ist und über den Verbleib der Katze informiert. Ist nur meine persönliche Meinung. Außerdem säße mir die Angst im Nacken, dass es zu einer Anzeige kommt und mein Hund einem Wesenstest unterzogen wird.
Aber um zum Hauptthema zurückzukommen......nein, nächtliches Anschlagen eines Hundes wegen einer Katze oder sonst was muß nicht unbedingt sein. Der Hund bewacht doch auch nachts das Haus, wenn man ihn dort einsperrt. Das dürfte doch wirklich kein Problem sein.