Es gibt inzwischen mehrere Gerichtsurteile zu diesem Thema (z.B. OLG Köln, OLG Hamm, OLG Brandeburg), die alle ähnlich lauten:
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr (Köln und Hamm) bzw. 23.00 bis 7.00 Uhr (Brandenburg) haben Hundehalter das Bellen ihrer Vierbeiner zu unterbinden. In Köln und Hamm wurde noch die Zeit von 13 bis 15 Uhr als besonders schutzwürdig hinzu genommen. Doch auch in den anderen Zeiten dürfen Hunde nicht ununterbrochen bellen. Maximal 10 MInuten am Stück darf gebellt werden, aber insgesamt nicht mehr als insgesamt 30 Minuten am Tag.