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was soll den dieser MIST!???
das ist echt ... *AARRGGHHH* das aller gleiche wie mit den SOKA´s, paar Leute bekommens nicht auf die Reihe, und dafür müssen alle anderen Konsequenzen ziehen..
Wie wollen sie den Sport den bitte verbieten!?
Zudem können Hunde die im Schutzdienst ausgebildet sind auch nützlich sein etc. um anderen zu helfen, und ihnen wird ja bei gebracht dass sie AUS lassen, nicht dass sie zu machen und nicht mehr loslassen .... :aahhhhhh:
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Was für ein Schwachsinn!! Und für so reißerische und so mangelhafte Berichterstattung zahle ich Rundfunkgebühren???!!!
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Echt ein Aufregen wert - neulich zeigten sie im WDR noch wie gut SD sein kann und jetzt das?
Aber was kann man dagegen tun? denn irgenwas sollte man dagegen tun, nicht das der Sport deswegen verboten wird...es gibt ja genug Gegner... -
Zitat
Zudem können Hunde die im Schutzdienst ausgebildet sind auch nützlich sein etc. um anderen zu helfen
Laura, es geht um die private Ausbildung. Kannst du mir da mal ein Beispiel nennen, wo ein privat ausgebildeter Sporthund im Bereich "Schutzdienst" nützlich sein soll, ohne eine weitere Angriffsfläche für solche Berichte zu bieten?Soliden vorzeigbaren Sport machen und auf die Kleinigkeiten achten, die den meisten Groll bei nicht-Hundlern erzeugen. Kot weg machen, Hund anleinen und auf Leute Rücksicht nehmen, die einfach Angst haben. Vielleicht auch ab und an mal den Vereinskollegen daran erinnern...
Bei uns macht der ein oder andere Verein immer mal wieder kleine Vorführungen und dabei wird dann auch immer etwas Aufklärungsarbeit geleistet.
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ich weis dass es um die private Ausbildung geht, aber bei uns auf der Gemeinde wird anscheinend etwas Hundesteuer nachgelassen, wenn der Hund die SchH3 hat, und dann bei Notfällen eingesetzt werden kann, sowas meinte ich damit - oder wenn jetzt sonst irgendwas passieren sollte...
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Ich habe die Sendung gestern auf NDR gesehen, ich habe noch nie einen größeren Schwachsinn gehört wie von diesem Udo Gansloser.
Außerdem: 3.3.1.2 Gefahrbegründende Ausbildungen
Die
Ausbildung zum Nachteil des Menschen oder zum Schutzhund obliegt
generell behördlichen Einrichtungen (diensthundehaltenden Verwaltungen),
die über die erforderliche kynologische Sachkunde verfügen (vgl. § 17 Satz 1).Die
Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen
ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu
verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird
lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte
Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter
Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder
Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung
vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines
Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu
reagieren. Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder
Sporthundeausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben,
fallen insofern nicht unter § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2. -
Im Notfall? Also Sucharbeiten kann ich mir ja vielleicht noch vorstellen, aber eigentlich auch nicht, da unsere Fährtenarbeit ja was anderes ist. Aber im Schutzdienst? Ein privater Hund darf generell nicht zivil eingesetzt werden, schon gar nicht von Privatleuten. Ich bin mir nichtmal sicher, ob dein eigener Hund einen Einbrecher der dich bedroht beißen dürfte, oder ob das schon eine Anzeige nach sich ziehen könnte. Also mir fällt da nichts ein und wir sollten unsere Schutzdienstarbeit auch immer als Sport/Dressur am "Figuranten" und beutebezogen auf den Ärmel kommunizieren und nicht als Notfallwaffe...
Also diese Steuererleichterung gibt es in meiner Nachbargemeinde auch, aber mit dem Hintergrund, dass sie die Ausbidung(Gehorsam) fördern wollen, da musste der Hundeverein eher darum kämpfen, dass IPO und FH Prüfungen auch anerkannt werden.
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Der eigene Hund darf in DE niemals einen Einbrecher beissen - er ist dann sofort "dran". Deutschland ist toll.....
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Ich glaube, hier ist der Trick ob der Einbrecher nur auf dem Grundstück oder im Haus ist. Zur Not kann man ihn drausen verwamsen und ins Haus zerren. Der Hund darf dann alles tun um ihn daran zu hindern das Haus zu verlassen.
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nein , er darf NIE beissen in D , egal was ist
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Das habe ich dazu gefunden, geht eigentlich um die Hundehaftpflicht:
ZitatHallo,
habe nun mal eine Grundsätzliche Frage:
Wir haben eine Hundehalterhaftpflicht für beide Hunde.
Bei uns wurde vor ca. 4 Wochen eingebrochen, in unserem Stall, der ist
angrenzend an unser Haus. Unser Hund hat angeschlagen, wir vermuteten
aber eine Katze.Einer unserer Hunde wird im Schutzdienst geführt.
Was wäre gewesen wenn er den Einbrecher auf unserem Grundstück gestellt hätte, Trotz Warnschilder rund ums Grundstück?
Würde mich mal brennend Interresieren.
Also in diesem Fall sagt der Gesetzgeber ganz klar:
Wer sich beim Ausüben einer Straftat (und das ist ein Einbruch ja wohl)
einen Schaden zuzieht, darf keine Entschädigung geltend machen. Das wäre
ja noch schöner- Stell Dir vor, ein Einbrecher klettert über Euren
Zaun, zerreißt sich dabei die Hose und will die dann auch noch bezahlt
haben... Nein, so was geht natürlich nicht! Allerdings muß das Verhalten
des Hundes natürlich den Umständen angemessen sein. Er darf einen
Einbrecher natürlich nicht tot beißen.Schau, wenn Du einem Einbrecher mit ner Bratpfanne eins über den Kopf
haust, würde auch keiner was sagen. Aber wenn Du ihn abknallen würdest,
würdest Du garantiert vor Gericht landen.Dass Dein Hund ein ausgebildeter Schutzhund ist spielt in diesem Fall
keine Rolle. Ich hoffe, ich habe Dir damit weiter geholfen!Wenn das Grundstück befriedet (eingezäunt) ist und Warntafel angebracht
sind, die die Aufschrift : "Zuritt verboten - freilaufender Hund",
tragen, hat der Einbrecher Pech gehabt, wenn er gebissen wird (oder sich
die Hose am Zaun zerreisst).Als Hundehalter würde ich auch immer behaupten, dass der Einbrecher den
Angriff des Hundes durch aggressives Verhalten provoziert hat.Im Übrigen gilt auch hier die verhältnissmäßigkeit der Mittel. Oder um
es in "Juristendeutsch" zu sagen: "Für einen Schaden, wie auch für einen
Folgeschaden, der Jemandem ob eines vorsätzlichen rechtswidrigen
Gebrauchs oder durch vorsätzliches rechtswidriges betreten einer
Liegenschaft entstanden ist, haftet der Besitzer der Sache oder der
Liegenschaft nicht, wenn er diese gegen rechtswidrigen Gebrauch oder
betreten, den Umständen entsprechend zumutbar gesichert oder
gekennzeichnet hat".Hier halten sich die meisten Greichte an den alten Grundsatz:"wer sich in Gefahr begibt ..."
Also: Auch für Hund und Halter gilt hier: "in dubio pro reoh"
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Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird
lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte
Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter
Stresssituationen überprüft.
Aber leider sieht man auch Hundesportler, die ihren Hund zum Teil über der Agressionstrieb ausbilden.VG
Klaus und Kira -
ich finde den Beitrag etwas verallgemeinert- auch hier gibt es wieder solche & solche, ich denke es gibt sowohl private als auch nicht private Hundesportler deren Hunde evtl. eine "unzureichende" & falsche Ausbildung erhalten haben. Das ist doch genau wie mit den sog. "Kampfhunden": ein falsch geführter Hund beisst - ZACK alle Hunde dieser Rasse sind "Kampfhunde"..
Wieviele Hunde mit SD-Ausbildung kennt Ihr, wo so etwas schon einmal passiert ist??