Hallo,
ich möchte gern mal Eure Meinung zu einer mir dubios vorkommenen Aussage hören,
die in einem sozialen Netzwerk diskutiert wird:
Folgender Sachverhalt:
Ein Hundehalter fährt zu einer Zuchtschau ohne im Besitz des Abstammungsnachweises
zu sein um seinen Hund erstmalig auszustellen (ich nehme an,weil ein SG oder G angestrebt wird
dürfte es sich um die JKL oder JHKL handeln).
An der Meldestelle wird ihm gesagt,sein Hund wäre nicht zugelassen WEIL der Züchter
keinen Sachkundenachweis vorlegen könnte.Augsburg sagt jetzt,mit dem Eltern ist soweit wohl alles ok
aber bevor dieser Nachweis nicht vorliegt bleiben die Papiere dort.
Ich habe noch NIE (!!!) irgend etwas in dieser Form gehört oder gelesen,kann das?
Ich habe gefragt warum man zur Schau fährt ohne im Besitz der Papiere zu sein und der Halter erklärte,
man könne das Ergebnis schließlich nachtragen lassen.
Mir kommt das seeeehr spanisch vor.
LG Michi