Prüfung außerhalb des SV

  • Hallo zusammen


    habe mal ne frage, weiss nicht ob die hier richtig ist?!


    Wenn ich ne Prüfung in einem anderen Verband, hier Boxer Club (vom VDH anerkannt) führe, der Richter ist vom DVG. Muß ich dann die bestandene Prüfung beim SV melden oder geht das alles automatisch, damit die anerkannt wird? Oder muß ich sonst noch was beachten? Habe selber noch nie "auswärts" geführt deswegen weiß ich das nicht.


    Sage schon mal danke für eure Hilfe

  • das geht, soweit ich weiß, automatisch. ich hab mal ne ipo 2 über den PSK mit nem PSK-Richter gemacht und die haben das dann alles weitergeleitet. wenn du dir unsicher bist, frag doch mal beim sv nach oder frag den prüfungsleiter. aber eigentlich müsste das so gehen.

  • weitergeleitet wird das automatisch, aber die prüfung ist nicht für ne körung oder schau anerkannt dafür muss die prüfung unter einem sv richter abgelegt werden


    lg sabine

  • Es geht um ne IPO 2. Die ist gekört die Hündin. Aber sie kann dann normal die IPO 3 machen, oder?

  • ja kann sie das is egal sobald bestanden in einem VDH angehörigen verein kann weitergeführt werden


    lg sabine

  • Es muss eine IPO- oder HGH-Prüfung unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt werden, damit diese für die Zuchtfähigkeit im SV gültig ist. Ob das die 1, 2 oder fünfundzwanzigste 3 ist, das ist egal.


    Normalerweise sollte der ausrichtende Verband das Ergebnis an die Leistungsbuchstelle des betreffenden Zuchtverbandes weiter leiten. Klappt bei unserem dhv-Landesverband leider oft nicht. So ist mir bei einem Hund die BH nicht weitergeleitet worden und bei einem anderen die FH2. Wird dann erst bemerkt nachdem man die nächste Prüfung abgelegt hat bzw. wenn es Unstimmigkeiten gibt, z.B,. bezüglich der Angaben auf einem Deckschein. Allerdings ist es mir auch beim SV schon passiert daß in den Prüfungspapieren, die an die Leistungsbuchstelle gesendet wurden, ein Ausbildungskennzeichen falsch angegeben wurde.


    Ich würde nach einiger Zeit einfach mal beim SV nachfragen ob das Ergebnis der "auswertigen" Prüfung dort eingetroffen ist.